‚Wer ein Opfertier besitzt, das er schlachten möchte, der soll, sobald der Neumond des Monats Dhul-Hijjah gesichtet wird, nichts von seinen Haaren und nichts von seinen Nägeln abschneiden, bis er sein Opfer geschlachtet hat.‘“

‚Wer ein Opfertier besitzt, das er schlachten möchte, der soll, sobald der Neumond des Monats Dhul-Hijjah gesichtet wird, nichts von seinen Haaren und nichts von seinen Nägeln abschneiden, bis er sein Opfer geschlachtet hat.‘“

Umm Salamah, die Mutter der Gläubigen und Ehefrau des Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm und möge Allah mit ihr zufrieden sein - berichtete: „Der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte: ‚Wer ein Opfertier besitzt, das er schlachten möchte, der soll, sobald der Neumond des Monats Dhul-Hijjah gesichtet wird, nichts von seinen Haaren und nichts von seinen Nägeln abschneiden, bis er sein Opfer geschlachtet hat.‘“

[Authentischer Text] [Überliefert von Muslim]

الشرح

Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - befahl demjenigen, der ein Opfertier schlachten möchte, dass er, sobald der Neumond des Dhul-Hijjah gesichtet wird, nichts von den Haaren seines Kopfes, seiner Achselhöhlen, seines Schnurrbartes oder anderen Körperhaaren und auch nichts von den Nägeln seiner Hände oder Füße entfernt, bis er sein Opfer geschlachtet hat.

فوائد الحديث

Wer beabsichtigt, nach Beginn der ersten zehn Tage des (Monats) Dhul-Hijjah ein Opfer darzubringen, für den beginnt das (zuvor) erwähnte Enthalten, sobald er die Absicht fasst, bis zur Darbringung seines Opfertiers.

Wenn er am ersten Tag nicht schlachtet, bleibt er enthaltsam, bis er an einem der Taschriq-Tage opfert.

التصنيفات

Udhiyah - Schlachtopfer