„Der Stift ist von dreien aufgehoben: vom Schlafenden, bis er erwacht, vom Kind, bis es die Pubertät erreicht, und vom Geisteskranken, bis er wieder zu Verstand kommt.“

„Der Stift ist von dreien aufgehoben: vom Schlafenden, bis er erwacht, vom Kind, bis es die Pubertät erreicht, und vom Geisteskranken, bis er wieder zu Verstand kommt.“

Von 'Ali - möge Allah mit ihm zufrieden sein - wird über den Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm - überliefert, dass er sagte: „Der Stift ist von dreien aufgehoben: vom Schlafenden, bis er erwacht, vom Kind, bis es die Pubertät erreicht, und vom Geisteskranken, bis er wieder zu Verstand kommt.“

[Absolut verlässlich (Sahih)]

الشرح

Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - teilte mit, dass die (religiöse) Verpflichtung für die Kinder Adams gilt, außer für diese drei: von dem kleinen Kind, bis es erwachsen wird und die Pubertät erreicht, von dem Geisteskranken, der seinen Verstand verloren hat, bis er ihn wiedererlangt, und vom Schlafenden, bis er aufwacht. Die Verpflichtung ist von ihnen aufgehoben, und ihre sündhaften Handlungen werden ihnen nicht angerechnet (und aufgeschrieben). Dem kleinen Kind jedoch werden gute Taten angerechnet (und aufgeschrieben), nicht aber dem Geisteskranken oder dem Schlafenden, denn sie zählen zu denen, die aufgrund fehlenden Bewusstseins nicht in der Lage sind, gültige gottesdienstliche Handlungen zu verrichten.

فوائد الحديث

Der Verlust der Rechtsfähigkeit (Al-Ahliyyah) einer Person kann entweder durch Schlaf verursacht werden, der sie daran hindert, wach zu sein und ihre Pflichten zu erfüllen, oder durch ihr junges Alter und ihre Kindheit, in der sie die Rechtsfähigkeit nicht besitzt, oder durch Geisteskrankheit, bei der ihre geistigen Funktionen gestört sind, oder durch etwas, das damit einhergeht, wie Trunkenheit. Wer also die Fähigkeit zur richtigen Unterscheidung und richtigen Wahrnehmung verloren hat, hat aufgrund eines dieser drei Gründe seine Rechtsfähigkeit verloren. Allah - segensreich und erhaben ist Er - hat in Seiner Gerechtigkeit, Seiner Nachsicht und Seiner Großzügigkeit die Verantwortung für jegliche Übertretung oder Verfehlung gegenüber Allah - erhaben ist Er - von ihm genommen.

Dass ihre Sünden nicht aufgeschrieben werden, schließt nicht aus, dass einige weltliche Bestimmungen für sie gelten. Wenn z. B. ein Geisteskranker jemanden tötet, gibt es keine Vergeltung oder Sühne für ihn, jedoch muss seine Familie das Blutgeld zahlen.

Es gibt drei Anzeichen für die Pubertät: Samenerguss, sei es durch einen feuchten Traum oder auf andere Weise, oder das Wachsen von Schamhaaren, oder das Erreichen des fünfzehnten Lebensjahres. Bei Frauen kommt ein viertes hinzu: die Menstruation.

As-Subki sagte: Ein Junge ist ein „Sabi“ (Kind). Andere sagten: Das Kind im Mutterleib wird „Janin“ (Fötus oder Embryo) genannt. Wenn es geboren wird, ist es ein „Sabi“. Wenn es abgestillt wird, ist es ein „Ghulam“ (Jüngling) bis zum Alter von sieben Jahren. Dann wird es ein „Yafi“ (Heranwachsender) bis zum Alter von zehn Jahren, dann ein „Hazur“ (kräftiger Jugendlicher) bis zum Alter von fünfzehn Jahren. Die Schlussfolgerung ist, dass es in all diesen Fällen als „Sabi“ bezeichnet wird. Dies sagte As-Suyuti.

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