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„Wir pflegten, als der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - unter uns war, die Zakat Al-Fitr für jeden Kleinen und Großen, Freien oder Sklaven, in Form eines Sa' von Nahrung, oder eines Sa' von getrocknetem Joghurt, oder eines Sa' von Gerste, oder eines Sa' von Datteln, oder…
„Wir pflegten, als der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - unter uns war, die Zakat Al-Fitr für jeden Kleinen und Großen, Freien oder Sklaven, in Form eines Sa' von Nahrung, oder eines Sa' von getrocknetem Joghurt, oder eines Sa' von Gerste, oder eines Sa' von Datteln, oder eines Sa' von Rosinen
Abu Sa'id Al-Khudri - möge Allah mit ihm zufrieden sein - berichtete: „Wir pflegten, als der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - unter uns war, die Zakat Al-Fitr für jeden Kleinen und Großen, Freien oder Sklaven, in Form eines Sa' von Nahrung, oder eines Sa' von getrocknetem Joghurt, oder eines Sa' von Gerste, oder eines Sa' von Datteln, oder eines Sa' von Rosinen, herauszugeben. Und wir hörten nicht auf, sie herauszugeben, bis Mu'awiyah Ibn Abi Sufyan - möge Allah mit ihm zufrieden sein - als Hajj-Pilger oder 'Umrah-Pilger zu uns kam und zu den Leuten auf der Kanzel sprach. In seiner Rede zu den Leuten sagte er: ‚Ich bin der Ansicht, dass zwei Mudd Weizen aus Asch-Scham (Syrien) einem Sa' von Datteln entsprechen.‘ Also nahmen die Leute dies an.“ Abu Sa'id sagte: „Was mich betrifft, so werde ich nicht aufhören, sie so herauszugeben, wie ich sie immer herauszugeben pflegte, solange ich lebe.“
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Die Muslime pflegten während der Zeit des Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm - und der rechtgeleiteten Kalifen nach ihm, die Zakat Al-Fitr für Jung und Alt in Höhe eines Sa' von Nahrung zu entrichten. Ihre Nahrung bestand aus Gerste, Rosinen (getrocknete Trauben), getrocknetem Joghurt und Datteln. Ein Sa' entspricht vier Mudd, und ein Mudd ist die Menge, die in die beiden Hände eines durchschnittlichen Mannes passt. Als Mu'awiyah - möge Allah mit ihm zufrieden sein - als Kalif nach Madinah kam und der syrische Weizen reichlich vorhanden war, hielt er eine Rede und sagte: „Ich bin der Ansicht, dass zwei Mudd syrischen Weizens [Alternative: Weizen aus Asch-Scham] (ein halber Saa') einem Saa' von Datteln entsprechen.“ Also nahmen die Leute dies an. Abu Sa'id Al-Khudri - möge Allah mit ihm zufrieden sein - sagte: Was mich betrifft, so werde ich sie weiterhin so herausgeben, wie ich sie während der Zeit des Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm - herausgab, solange ich lebe. [Alternative: so werde ich nicht aufhören, sie so herauszugeben, wie ich sie während der Zeit des Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm - herauszugeben pflegte, solange ich lebe.]فوائد الحديث
Angabe der Menge der Sadaqat Al-Fitr zur Zeit des Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm -: ein Sa' an Nahrung, auch wenn sich die Art und der Wert unterscheiden.
Jede Nahrung, die für Menschen geeignet ist, ist für die Fitrah ausreichend; und die vier Arten wurden nur erwähnt, weil sie die Nahrung der Menschen zur Zeit des Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm - waren.
Das Herausgeben von etwas anderem als Nahrung, wie Geld oder Münzen, ist für die Fitrah nicht ausreichend.
An-Nawawi sagte in seiner Erklärung von Sahih Muslim: „Wenn die Gefährten unterschiedlicher Meinung waren, ist die Aussage eines von ihnen nicht (eher) vorzuziehen (als die anderer). Also wenden wir uns einem anderen Beweis zu. Wir fanden den offensichtlichen Wortlaut der Ahadith [Alternative: Hadithe] und die Analogie in Übereinstimmung mit der Bedingung eines Sa' von Weizen wie bei anderen (Lebensmitteln), also muss man dies akzeptieren.“ [Alternative: daher ist es verpflichtend, sich darauf zu stützen.“] [Alternativvorschlag: Wir fanden, dass der offensichtliche Wortlaut der Hadithe und die Analogie darin übereinstimmen, dass ein Sa' von Weizen - wie bei den anderen (Lebensmitteln) - erforderlich ist, daher ist es verpflichtend, sich darauf zu stützen.“]
Ibn Hajar sagte: „Im Hadith von Abu Sa'id liegt das, was er an strenger Befolgung und Festhalten an den Überlieferungen hatte, und das Vermeiden, sich dem persönlichen Urteil zuzuwenden, obwohl ein Text vorhanden ist. [Alternativvorschlag: „Im Hadith von Abu Sa'id liegt ein Hinweis auf seine strenge Befolgung der (prophetischen) Überlieferungen, sein Festhalten an ihnen und seine Vermeidung, sich dem persönlichen Urteil / der eigenständigen Rechtsfindung (Ijtihad) zuzuwenden, solange ein Text (Nass) vorhanden ist.] Und im Handeln von Mu'awiyah sowie der Zustimmung der Menschen zu ihm liegt ein Hinweis auf die Zulässigkeit des persönlichen Urteils, was lobenswert ist, aber in Gegenwart [Alternative: bei Vorhandensein] eines Textes ist es ungültig.“
