‚Wer die Gebetswaschung vornimmt und sie gut verrichtet, dann zum Freitagsgebet kommt, zuhört und aufmerksam ist, dem wird vergeben, was zwischen ihm und dem nächsten Freitag liegt, und zusätzlich drei Tage

‚Wer die Gebetswaschung vornimmt und sie gut verrichtet, dann zum Freitagsgebet kommt, zuhört und aufmerksam ist, dem wird vergeben, was zwischen ihm und dem nächsten Freitag liegt, und zusätzlich drei Tage

Von Abu Hurayrah - möge Allah mit ihm zufrieden sein - wird überliefert, dass er sagte: „Der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte: ‚Wer die Gebetswaschung vornimmt und sie gut verrichtet, dann zum Freitagsgebet kommt, zuhört und aufmerksam ist, dem wird vergeben, was zwischen ihm und dem nächsten Freitag liegt, und zusätzlich drei Tage. Und wer die Kieselsteine berührt, hat Nichtiges getan.‘“

[Absolut verlässlich (Sahih)] [Überliefert von Muslim]

الشرح

Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - teilt mit, dass Allah demjenigen, der die Gebetswaschung vornimmt und sie gut verrichtet, indem er ihre Pflichten erfüllt und ihre Sunan und Verhaltensregeln beachtet, dann zum Freitagsgebet kommt, dem Khatib zuhört und schweigt, die kleinen Sünden von zehn Tagen vergibt, vom Freitagsgebet bis zum nächsten Freitag und zusätzlich drei Tage, denn eine gute Tat wird mit Zehnfachem belohnt. Dann warnte der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - davor, dass das Herz sich nicht dem zuwendet, was in der Predigt an Ermahnungen gesagt wird, und davor, dass die Glieder mit dem Berühren von Kieselsteinen und anderen Arten der Ablenkung und Beschäftigung spielen. Derjenige, der dies tut, hat Nichtiges getan, und wer Nichtiges tut, hat keinen Anteil am Lohn eines vollständigen Freitagsgebets.

فوائد الحديث

Ermutigung zur Durchführung der Gebetswaschung und ihrer vollständigen Ausführung sowie zur Teilnahme am Freitagsgebet.

Der Vorzug des Freitagsgebets.

Die Verpflichtung, der Freitagspredigt zuzuhören und sich nicht durch Gespräche oder anderes ablenken zu lassen.

Wer während der Predigt Nichtiges tut, dessen Freitagsgebet ist nur teilweise gültig und erfüllt die Pflicht, jedoch mit verringertem Lohn.

التصنيفات

Die besondere Bedeutung des Freitagsgebets