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‚Wehe den Fersen vor dem (Höllen)feuer! Verrichtet die Gebetswaschung gründlich!‘“
‚Wehe den Fersen vor dem (Höllen)feuer! Verrichtet die Gebetswaschung gründlich!‘“
Von 'Abdullah Ibn 'Amr - möge Allah mit ihm und seinem Vater zufrieden sein - wird überliefert, dass er sagte: „Wir kehrten mit dem Gesandten Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - von Makkah nach Al-Madinah zurück. Als wir auf dem Weg an einer Wasserstelle ankamen, eilten einige Leute zum Nachmittagsgebet und verrichteten hastig die Gebetswaschung. Wir kamen bei ihnen an und ihre Fersen waren sichtbar (trocken), das Wasser hatte sie nicht berührt. Da sagte der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm -: ‚Wehe den Fersen vor dem (Höllen)feuer! Verrichtet die Gebetswaschung gründlich!‘“
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Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - reiste von Makkah nach Al-Madinah und mit ihm waren seine Gefährten. Auf ihrem Weg fanden sie Wasser. Einige der Gefährten beeilten sich mit der Gebetswaschung für das Nachmittagsgebet, sodass die Rückseite ihrer Füße für den Betrachter trocken erschienen. Da sagte der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm -: „Qual und Verderben im Feuer für diejenigen, die beim Waschen der Rückseite ihrer Füße während der Gebetswaschung nachlässig sind!“, und er befahl ihnen, bei der vollkommenen Durchführung der Gebetswaschung gründlich zu sein.فوائد الحديث
Die Verpflichtung, die Füße bei der Gebetswaschung zu waschen; denn wenn das Streichen erlaubt wäre, hätte er demjenigen nicht mit dem Feuer gedroht, der das Waschen der Fersen unterlässt.
Die Verpflichtung, die zu waschenden Körperteile vollständig zu waschen, und dass das Gebet dessen ungültig ist, der absichtlich und nachlässig einen kleinen Teil von dem auslässt, was gereinigt werden muss.
Die Wichtigkeit, den Unwissenden zu unterrichten und ihn zu belehren.
Der Gelehrte missbilligt auf angemessene Weise das, was er an Vernachlässigung der Pflichten und Sunan sieht.
Muhammad Ishaq Ad-Dahlawi sagte: „Das gründliche Waschen ist von drei Arten:
Die Pflicht ist es, die Stelle einmal vollständig zu benetzen.
Die Sunnah ist es, sie dreimal zu waschen.
Und empfehlenswert ist es, die Stelle über das Pflichtmaß hinaus zu waschen - und das dreimal.“