„Wer durch seinen Schwur das Recht eines Muslims unrechtmäßig an sich nimmt, dem hat Allah das Höllenfeuer bestimmt und ihm das Paradies verboten.“ Ein Mann fragte ihn: „Auch wenn es sich um eine geringfügige Sache handelt, o Gesandter Allahs?“ Er sagte: „Selbst wenn es nur ein…

„Wer durch seinen Schwur das Recht eines Muslims unrechtmäßig an sich nimmt, dem hat Allah das Höllenfeuer bestimmt und ihm das Paradies verboten.“ Ein Mann fragte ihn: „Auch wenn es sich um eine geringfügige Sache handelt, o Gesandter Allahs?“ Er sagte: „Selbst wenn es nur ein Zweiglein vom Arak-Baum ist.“

Abu Umamah Iyas Ibn Tha'labah Al-Harithi - möge Allah mit ihm zufrieden sein - überlieferte, dass der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Wer durch seinen Schwur das Recht eines Muslims unrechtmäßig an sich nimmt, dem hat Allah das Höllenfeuer bestimmt und ihm das Paradies verboten.“ Ein Mann fragte ihn: „Auch wenn es sich um eine geringfügige Sache handelt, o Gesandter Allahs?“ Er sagte: „Selbst wenn es nur ein Zweiglein vom Arak-Baum ist.“

[Authentischer Text] [Überliefert von Muslim]

الشرح

Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - warnte davor, wissentlich einen falschen Schwur bei Allah zu leisten, um sich dadurch unrechtmäßig das Recht eines Muslims anzueignen. Die Strafe dafür ist das Höllenfeuer und der Ausschluss vom Paradies. Dies gehört zu den großen Sünden. Ein Mann fragte: „O Gesandter Allahs, auch wenn das, worauf geschworen wird, eine kleine Sache ist?“ Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - antwortete: „Selbst wenn es nur ein Zweiglein vom Arak-Baum ist, mit dem man sich die Zähne reinigt.“

فوائد الحديث

Die Warnung davor, die Rechte anderer unrechtmäßig an sich zu nehmen, und der Aufruf, sie ihren rechtmäßigen Besitzern zurückzugeben, unabhängig davon, wie gering sie sind. Auch das Urteil eines Richters aufgrund eines Fehlers erlaubt es einem Menschen nicht, etwas an sich zu nehmen, was ihm nicht zusteht.

An-Nawawi sagte: „Die strenge Verurteilung der Verletzung der Rechte von Muslimen und dass es keinen Unterschied zwischen kleinen und großen Rechten gibt, aufgrund der Aussage des Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm -: ‚Selbst wenn es nur ein Zweiglein vom Arak-Baum ist.‘“

An-Nawawi sagte: „Diese Strafe gilt für denjenigen, der das Recht eines Muslims unrechtmäßig an sich nimmt und stirbt, bevor er bereut. Wer jedoch bereut, seine Tat bedauert, das Recht seinem Besitzer zurückgibt, sich von dieser Tat lossagt und sich vornimmt, sie nicht wieder zu begehen, dem wird die Sünde vergeben.“

Al-Qadi sagte: „Die besondere Erwähnung des Muslims liegt darin begründet, dass sie die Angesprochenen und die allgemeine Gemeinschaft sind, mit denen gemäß der islamischen Gesetzgebung umgegangen wird. Dies bedeutet jedoch nicht, dass es bei Nichtmuslimen anders wäre; vielmehr ist ihr Urteil in dieser Hinsicht dasselbe.“

An-Nawawi sagte: „Eine Lüge ist die Mitteilung über etwas, das der Wirklichkeit widerspricht, unabhängig davon, ob dies absichtlich oder versehentlich geschieht und ob es sich um eine Aussage über die Vergangenheit oder die Zukunft handelt.“

التصنيفات

WIderrechtliche ANeignung