„Eine Frau soll keine Reise von zwei Tagen Dauer unternehmen, es sei denn, sie wird von ihrem Ehemann oder einem Mahram (männlichen Verwandten, den sie nicht heiraten darf) begleitet.* Und es gibt kein Fasten an zwei Tagen: dem Fest des Fastenbrechens ('Id Al-Fitr) und dem Opferfest ('Id…

„Eine Frau soll keine Reise von zwei Tagen Dauer unternehmen, es sei denn, sie wird von ihrem Ehemann oder einem Mahram (männlichen Verwandten, den sie nicht heiraten darf) begleitet.* Und es gibt kein Fasten an zwei Tagen: dem Fest des Fastenbrechens ('Id Al-Fitr) und dem Opferfest ('Id Al-Adha). Und es gibt kein Gebet nach dem Morgengebet, bis die Sonne aufgegangen ist, und kein Gebet nach dem Nachmittagsgebet, bis sie untergegangen ist. Und man soll keine Reise unternehmen (mit der Absicht, eine Moschee zu besuchen,) außer zu drei Moscheen: der Heiligen Moschee (in Makkah), der Al-Aqsa-Moschee (in Jerusalem) und dieser meiner Moschee (in Al-Madinah).“

Von Abu Sa'id Al-Khudri - möge Allah mit ihm zufrieden sein -, der mit dem Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm - an zwölf Feldzügen teilnahm, wird überliefert, dass er sagte: Ich hörte vier Dinge vom Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm - die mich beeindruckten. Er sagte: „Eine Frau soll keine Reise von zwei Tagen Dauer unternehmen, es sei denn, sie wird von ihrem Ehemann oder einem Mahram (männlichen Verwandten, den sie nicht heiraten darf) begleitet. Und es gibt kein Fasten an zwei Tagen: dem Fest des Fastenbrechens ('Id Al-Fitr) und dem Opferfest ('Id Al-Adha). Und es gibt kein Gebet nach dem Morgengebet, bis die Sonne aufgegangen ist, und kein Gebet nach dem Nachmittagsgebet, bis sie untergegangen ist. Und man soll keine Reise unternehmen (mit der Absicht, eine Moschee zu besuchen,) außer zu drei Moscheen: der Heiligen Moschee (in Makkah), der Al-Aqsa-Moschee (in Jerusalem) und dieser meiner Moschee (in Al-Madinah).“

[Absolut verlässlich (Sahih)] [Sowohl von al-Buchary, als auch von Muslim in ihren "Sahih-Werken" überliefert]

الشرح

Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - verbot vier Dinge: Erstens: Das Verbot für eine Frau, eine Reise von zwei Tagen Dauer ohne ihren Ehemann oder einen Mahram zu unternehmen. Ein Mahram ist jemand, den die Frau aufgrund von Verwandtschaft niemals heiraten darf, wie den Sohn, den Vater, den Sohn des Bruders, den Sohn der Schwester, den Onkel väterlicherseits, den Onkel mütterlicherseits, usw. Zweitens: Das Verbot, am Tag von 'Id Al-Fitr und am Tag von 'Id Al-Adha zu fasten, unabhängig davon, ob der Muslim es aufgrund eines Gelübdes, freiwillig oder als Sühneleistung tut. Drittens: Das Verbot, freiwillige Gebete nach dem Nachmittagsgebet ('Asr) bis zum Sonnenuntergang und nach der Sonnendämmerung bis zum Sonnenaufgang zu verrichten. Viertens: Das Verbot, zu einem anderen Ort als diesen drei Moscheen zu reisen und ihm besondere Vorzüge oder eine Vervielfachung der guten Taten zuzuschreiben. Man soll also nicht zu anderen Orten reisen, (nur) um dort zu beten, da die Belohnung nur in diesen drei Moscheen vervielfacht wird: der Heiligen Moschee (in Makkah), der Prophetenmoschee (in Al-Madinah) und der Al-Aqsa-Moschee (in Jerusalem).

فوائد الحديث

Es ist einer Frau nicht erlaubt, ohne einen Mahram zu reisen.

Eine Frau kann nicht als Mahram für eine andere Frau auf Reisen dienen, da es heißt: „Ihr Ehemann oder ein Mahram.“

Alles, was als Reise bezeichnet wird, ist einer Frau ohne ihren Ehemann oder einen Mahram verboten. Dieser Hadith bezog sich auf die Situation und den Wohnort des Fragenden.

Der Mahram einer Frau ist ihr Ehemann oder jemand, den sie aufgrund von Verwandtschaft niemals heiraten darf, wie der Vater, der Sohn, der Onkel väterlicherseits und der Onkel mütterlicherseits, oder aufgrund von Stillen, wie der Milchvater oder der Milchonkel, oder aufgrund von Schwägerschaft, wie der Schwiegervater. Er muss ein erwachsener, vernünftiger und vertrauenswürdiger Muslim sein, da der Zweck des Mahram darin besteht, die Frau zu schützen, zu bewahren und sich um sie zu kümmern.

Die islamische Gesetzgebung kümmert sich um die Frau, schützt sie und bewahrt sie.

Es ist nicht erlaubt, freiwillige Gebete unmittelbar nach dem Morgen- (Fajr) und Nachmittagsgebet ('Asr) zu verrichten, mit Ausnahme vom Nachholen der Pflichtgebete, Gebeten mit besonderem Anlass, wie dem Begrüßungsgebet in der Moschee, und dergleichen.

Das Gebet unmittelbar nach Sonnenaufgang ist verboten. Die Sonne muss sich mindestens eine Speerlänge hoch bewegt haben, was etwa zehn bis fünfzehn Minuten entspricht.

Die Zeit für das Nachmittagsgebet ('Asr) dauert bis zum Sonnenuntergang.

Es ist erlaubt eine Reise zu den drei Moscheen zu beabsichtigen.

Die Vorzüge und Besonderheiten der drei Moscheen gegenüber anderen.

Es ist nicht erlaubt, zu reisen, um Gräber zu besuchen, selbst wenn es das Grab des Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm - ist. Es ist jedoch erlaubt, ihn zu besuchen, wenn man sich in Al-Madinah befindet oder aus einem legitimen oder zulässigen Grund dorthin gekommen ist.

التصنيفات

Regeln, die die heiligen Moscheen in Mekka, al-Medinah und Jerusalem betreffen, Vorschriften, die speziell Frauen betreffen, Die Geschichte von Mekka, al-Medina und Jerusalem