‚Zwischen einer Person und dem Götzendienst (Schirk) und dem Unglauben (Kufr) steht die Unterlassung des Gebets.‘“

‚Zwischen einer Person und dem Götzendienst (Schirk) und dem Unglauben (Kufr) steht die Unterlassung des Gebets.‘“

Von Jabir - möge Allah mit ihm zufrieden sein - wird überliefert, dass er sagte: „Ich hörte den Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagen: ‚Zwischen einer Person und dem Götzendienst (Schirk) und dem Unglauben (Kufr) steht die Unterlassung des Gebets.‘“

[Absolut verlässlich (Sahih)] [Überliefert von Muslim]

الشرح

Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - warnte vor der Unterlassung des Pflichtgebets und erklärte, dass zwischen einem Menschen und dem Schirk und Kufr das Verlassen des Gebets steht. Das Gebet ist die zweite Säule des Islams und hat einen hohen Stellenwert im Glauben. Wer das Gebet aus Ablehnung seiner Pflicht unterlässt [**Wer die Pflicht (des Gebets) ablehnt/Wer seine Pflicht leugnet und das Gebet (aufgrund dessen) unterlässt], ist gemäß dem Konsens der Muslime ungläubig. Wer es aus Nachlässigkeit und Faulheit vollständig unterlässt, so ist er ebenfalls ein Ungläubiger, und hierüber wird der Konsens der Gefährten berichtet. Wer das Gebet jedoch manchmal unterlässt und manchmal verrichtet, setzt sich dieser schweren Warnung [**ernsthaften Bedrohung?] aus.

فوائد الحديث

Die Wichtigkeit des Gebets und seiner Einhaltung, da es den Unterschied zwischen Unglauben und Glauben ausmacht.

Die strenge Warnung vor dem Verlassen und Vernachlässigen des Gebets.

التصنيفات

Dinge die ungültig machen, Der Unglaube, Die Pflicht zu beten und die rechtliche Einordnung dessen, der es unterlässt