إعدادات العرض
„Wahrlich, Allah und Sein Gesandter haben den Verkauf von Alkohol, Verendetem, Schwein/Schweinefleisch und Götzen verboten.‘
„Wahrlich, Allah und Sein Gesandter haben den Verkauf von Alkohol, Verendetem, Schwein/Schweinefleisch und Götzen verboten.‘
Von Jabir Ibn 'Abdillah - möge Allah mit ihm und seinem Vater zufrieden sein - wird überliefert, dass er den Gesandten Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - im Jahr der Eroberung, als er in Makkah war, sagen hörte: „Wahrlich, Allah und Sein Gesandter haben den Verkauf von Alkohol, Verendetem, Schwein/Schweinefleisch und Götzen verboten.‘ Da wurde gesagt: ‚O Gesandter Allahs, was sagst du zum Fett des Verendeten? Damit werden die Schiffe bestrichen, das Leder eingerieben und die Menschen benutzen es für ihre Lampen?‘ Da sagte er: ‚Nein, es ist verboten.‘ Daraufhin sagte der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm -: ‚Möge Allah die Juden vernichten! Wahrlich, Allah hat ihnen das Fett verboten. Dann haben sie es (durch Schmelzen) verflüssigt und danach verkauft. So haben sie sich dann seinen Erlös einverleibt.‘“
الترجمة
العربية Bosanski English Español فارسی Français Bahasa Indonesia Русский Türkçe اردو 中文 हिन्दी Hausa Kurdî অসমীয়া Kiswahili Tagalog Tiếng Việt ગુજરાતી Nederlands සිංහල پښتو नेपाली Кыргызча മലയാളം Svenska Română తెలుగు ქართული Moore Српски Magyar Português Македонски Čeština Українська Azərbaycan Malagasy Kinyarwanda Wolof ไทย ಕನ್ನಡ मराठी ਪੰਜਾਬੀ دری አማርኛ বাংলা ភាសាខ្មែរ Lietuvių O‘zbek Oromoo тоҷикӣ ms Shqip தமிழ்الشرح
Jabir Ibn 'Abdillah - möge Allah mit ihm und seinem Vater zufrieden sein - hörte den Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm - im Jahr der Eroberung, als er in Makkah war, sagen: „Allah und Sein Gesandter haben den Verkauf von Alkohol, toten Tieren, Schweinefleisch und Götzen verboten.“ Da wurde gesagt: „O Gesandter Allahs, ist es erlaubt, das Fett von toten Tieren zu verkaufen? Denn es wird zum Beschichten von Schiffen, zum Einfetten von Leder und zum Anzünden von Lampen durch die Menschen verwendet.“ Er sagte: „Nein, sein Verkauf ist verboten.“ Dann sagte der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - dazu: „Möge Allah die Juden vernichten und verfluchen! Als Allah ihnen das Fett (von toten Tieren) verboten hat, schmolzen sie es ein, verkauften es dann und aßen von seinem Erlös.“فوائد الحديث
An-Nawawi sagte: „Tote Tiere, Alkohol und Schweinefleisch: Die Muslime sind sich einig, dass es verboten ist, jedes einzelne davon zu verkaufen.“
Al-Qadi sagte: „Dieser Hadith beinhaltet, dass das, was nicht erlaubt ist zu essen und zu nutzen, auch nicht verkauft werden darf, und es ist nicht erlaubt, seinen Erlös zu essen, wie bei den im Hadith erwähnten Fetten.“
Ibn Hajar sagte: „Und sein Kontext deutet stark darauf hin, dass mit seinen Worten ‚Es ist verboten‘ der Verkauf gemeint ist, nicht die Nutzung.“
Jede List, (durch die man versucht) etwas Verbotenes für erlaubt zu erklären, ist ungültig.
An-Nawawi sagte: „Die Gelehrten sagten: Das allgemeine Verbot des Verkaufs von toten Tieren beinhaltet, dass es (ebenfalls) verboten ist, den Körper eines Ungläubigen zu verkaufen, wenn wir ihn getötet haben und die Ungläubigen ihn kaufen oder ein Lösegeld dafür zahlen wollen. Im Hadith heißt es, dass Nufayl Ibn 'Abdillah Al-Khuza'i am Tag des Grabens von den Muslimen getötet wurde, und die Ungläubigen dem Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm - zehntausend Dirham für seinen Körper boten, aber er nahm sie nicht an und gab ihn ihnen zurück.“
