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diejenigen, die am strengsten von Allah am Tag der Auferstehung bestraft werden, sind diejenigen, die versuchen, Allahs Schöpfung nachzuahmen.‘
diejenigen, die am strengsten von Allah am Tag der Auferstehung bestraft werden, sind diejenigen, die versuchen, Allahs Schöpfung nachzuahmen.‘
Von 'Aischah, der Mutter der Gläubigen, - möge Allah mit ihr zufrieden sein - wird überliefert, dass sie sagte: „Der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - kam zu mir herein, und ich hatte eine Nische von mir mit einem Vorhang bedeckt, auf dem sich Abbildungen befanden. Als er es sah, zerriss er es, und sein Gesicht veränderte sich (aus Missfallen). Er sagte: ‚O 'Aischah, diejenigen, die am strengsten von Allah am Tag der Auferstehung bestraft werden, sind diejenigen, die versuchen, Allahs Schöpfung nachzuahmen.‘“ 'Aischah sagte: „Also zerschnitten wir ihn und machten daraus ein oder zwei Kissen.“
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Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - betrat das Haus von 'Aischah - möge Allah mit ihr zufrieden sein - und fand, dass sie den kleinen Schrank, in dem Dinge aufbewahrt wurden, mit einem Tuch bedeckt hatte, das Bilder von Lebewesen enthielt. Sein Gesicht veränderte sich vor Zorn für Allah, und er zog es ab und sagte: „Am strengsten werden am Tag der Auferstehung diejenigen Menschen bestraft, die mit ihren Bildern die Schöpfung Allahs nachahmen.“ 'Aischah sagte: „Also machten wir daraus ein oder zwei Kissen.“فوائد الحديث
Das Verwerfliche (Al-Munkar) muss sofort missbilligt werden, wenn man es sieht, und man darf dabei nicht zögern, es sei denn, es führt zu einem größeren Schaden.
Die Bestrafung am Tag der Auferstehung variiert je nach Schwere der Sünde.
Das Abbilden von Lebewesen gehört zu den größten Sünden.
Eine der Weisheiten hinter dem Verbot der bildlichen Darstellung ist die Vermeidung der Nachahmung von Allahs Schöpfung, unabhängig davon, ob der Künstler die Absicht hatte, nachzuahmen oder nicht.
Das islamische Gesetz legt Wert auf den Erhalt von Vermögen, indem es genutzt wird, nachdem alles Verbotene davon gemieden wurde.
Das Verbot, Bilder von Lebewesen in jeglicher Form herzustellen, auch wenn sie mit Füßen getreten werden.