„Der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - verfluchte jenen, der jemanden für ein Urteil besticht, und den, der sich dafür bestechen lässt.“

„Der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - verfluchte jenen, der jemanden für ein Urteil besticht, und den, der sich dafür bestechen lässt.“

Von Abu Hurayrah - möge Allah mit ihm zufrieden sein - wird überliefert, dass er sagte: „Der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - verfluchte jenen, der jemanden für ein Urteil besticht, und den, der sich dafür bestechen lässt.“

[Absolut verlässlich (Sahih)]

الشرح

Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - rief den Ausschluss und das Entfernen von der Barmherzigkeit Allahs - mächtig und majestätisch ist Er - für den Bestechenden, den Bestechlichen und den Empfänger von Bestechungsgeldern aus. Darunter fällt auch das Bestechungsgeld, das an Richter gezahlt wird, damit sie in ihrem Urteil ungerecht werden, um dem Geber auf unrechtmäßige Weise zu seinem Ziel zu verhelfen.

فوائد الحديث

Es ist verboten (haram), Bestechungen [Bestehungsgelder] zu zahlen, diese anzunehmen, sie zu vermitteln und dabei in irgendeiner Weise mitzuwirken, da man dadurch bei etwas hilft, das unrecht ist. [da dadurch Hilfe für etwas geleistet wird, das unrecht ist.]

Bestechung ist eine der großen Sünden, da der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sowohl den Empfänger als auch den Geber von Bestechungsgeldern verfluchte.

Bestechung im Bereich der Rechtsprechung und Urteilsfindung ist eine noch schwerwiegendere Sünde und ein noch schwerwiegenderer Verstoß, da sie Unrecht und das Urteilen entgegen den Offenbarungen Allahs mit sich bringt. [... Verstoß aufgrund des Unrechts und des Urteilens entgegen den Offenbarungen Allahs. / Verstoß, da sie Unrecht und das Urteilen entgegen den Offenbarungen Allahs zur Folge hat.]

التصنيفات

Verhaltensmaßstäbe für Richter