‚Wenn einer von euch etwas in seinem Bauch verspürt und sich unsicher ist, ob etwas herausgekommen ist oder nicht, soll er die Moschee nicht verlassen, bis er ein Geräusch hört oder einen Geruch wahrnimmt.‘“

‚Wenn einer von euch etwas in seinem Bauch verspürt und sich unsicher ist, ob etwas herausgekommen ist oder nicht, soll er die Moschee nicht verlassen, bis er ein Geräusch hört oder einen Geruch wahrnimmt.‘“

Von Abu Hurayrah - möge Allah mit ihm zufrieden sein - wird überliefert, dass er sagte: „Der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte: ‚Wenn einer von euch etwas in seinem Bauch verspürt und sich unsicher ist, ob etwas herausgekommen ist oder nicht, soll er die Moschee nicht verlassen, bis er ein Geräusch hört oder einen Geruch wahrnimmt.‘“

[Absolut verlässlich (Sahih)] [Überliefert von Muslim]

الشرح

Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - erklärte, dass, wenn jemand unsicher ist, ob während des Gebets etwas aus seinem Bauch herausgekommen ist oder nicht, er das Gebet nicht abbrechen und die Gebetswaschung nicht erneuern soll, bis er sicher ist, dass ein tatsächlicher Grund, der seine Reinheit aufhebt, vorliegt. Dies kann durch das Hören eines Geräusches oder das Riechen eines Geruchs bestätigt werden, da die Gewissheit nicht durch den Zweifel aufgehoben wird; und er ist sich der Reinheit sicher, und der Grund (, der die Reinheit aufhebt) ist zweifelhaft.

فوائد الحديث

Dieser Hadith ist einer der Grundlagen des Islams und eine wesentliche Regel der Rechtswissenschaft: Die Gewissheit wird nicht durch den Zweifel aufgehoben. Das Grundprinzip lautet, dass der bestehende Zustand weiterhin gilt, bis ein klarer Widerspruch festgestellt wird.

Der Zweifel beeinträchtigt die Reinheit nicht und der Betende bleibt in seinem Zustand der Reinheit, bis er mit Sicherheit weiß, dass ein Grund eingetreten ist (, der die Reinheit aufhebt).

التصنيفات

Regeln der islamischen Gesetzgebung und der allgemeinen Grundregeln des islamischen Rechts, DInge, die das Wudu - die Gebetswaschung aufheben