‚Wer bei etwas anderem als bei Allah schwört, hat Unglauben oder Schirk begangen!‘“

‚Wer bei etwas anderem als bei Allah schwört, hat Unglauben oder Schirk begangen!‘“

Von Ibn 'Umar - möge Allah mit ihm und seinem Vater zufrieden sein - wird überliefert, dass er einen Mann sagen hörte: „Nein, bei der Ka'bah!“ Da sagte Ibn 'Umar: „Es wird nicht bei etwas anderem als bei Allah geschworen, denn ich habe den Gesandten Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagen hören: ‚Wer bei etwas anderem als bei Allah schwört, hat Unglauben oder Schirk begangen!‘“

[Absolut verlässlich (Sahih)] [رواه أبو داود والترمذي وأحمد]

الشرح

Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - berichtet, dass derjenige, der bei etwas anderem als Allah, Seinen Namen und Eigenschaften schwört, Unglauben gegenüber Allah begangen oder Ihm etwas beigesellt hat. Der Schwur bedingt, dass derjenige, bei dem geschworen wird, verherrlicht wird. Die Verherrlichung gebührt jedoch nur Allah allein. Daher darf nur bei Allah - gepriesen sei Er -, Seinen Namen und Seinen Eigenschaften geschworen werden. Dieser Schwur (bei etwas anderem als Allah) fällt unter den kleinen Schirk. Verehrt derjenige, der schwört, das, bei dem er schwört, so wie er Allah - erhaben ist Er - verehrt oder noch mehr, fällt dies unter den großen Schirk.

فوائد الحديث

Die Verehrung einer Sache, indem bei ihr geschworen wird, ist ein Recht von Allah - gepriesen sei Er und erhaben ist Er. Daher darf bei nichts außer bei Allah, Seinen Namen und Eigenschaften geschworen werden.

Der Eifer der Gefährten, das Gute zu gebieten und das Schlechte zu verbieten, vor allem, wenn das Schlechte mit dem Schirk oder Unglauben zusammenhängt.

التصنيفات

Schirk - Allah etwas beizugesellen