„Sagt nicht: 'Was Allah will und was soundso will', sondern sagt: 'Was Allah will, dann was soundso will'.“

„Sagt nicht: 'Was Allah will und was soundso will', sondern sagt: 'Was Allah will, dann was soundso will'.“

Von Hudhayfah - möge Allah mit ihm zufrieden sein - wird überliefert, dass der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Sagt nicht: 'Was Allah will und was soundso will', sondern sagt: 'Was Allah will, dann was soundso will'.“

الشرح

Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - hat verboten, dass ein Muslim im Gespräch sagt: „Was Allah will und was soundso will“ oder „Was Allah und soundso wollen.“ Dies liegt daran, dass Allahs Wille und Absicht absolut sind und niemand an ihnen teilhat, und die Verwendung von „und“ (waw) in der Konjunktion suggeriert, dass jemand mit Allah teilhat und Ihm gleichgestellt ist. Man soll stattdessen sagen „Was Allah will, dann was soundso will.“ Somit ordnet man den Willen des Dieners dem Willen Allahs unter, indem man „dann“ anstelle von „und“ sagt, da „dann“ der Folge und zeitlichen Abfolge dient.

فوائد الحديث

Das Verbot, zu sagen: „Was Allah will und was du willst“ oder ähnliche Ausdrücke, die mit „und“ mit Allah verbunden werden, da es sich um eine Form des verbalen und sprachlichen Schirk handelt.

Es ist erlaubt, zu sagen: „Was Allah will, dann was du willst.“ oder ähnliche Ausdrücke, die man mit „dann“ mit Allah verbindet, um das Verbotene zu meiden.

Die Bestätigung des Willens Allahs und die Bestätigung des Willens des Dieners, und dass der Wille des Dieners dem Willen Allahs - erhaben ist Er - untergeordnet ist.

Das Verbot, Geschöpfe dem Willen Allahs beizugesellen, sei es auch nur durch Worte.

Wenn der Redner glaubt, dass der Wille des Dieners wie der Wille Allahs - mächtig und majestätisch ist Er - ist und ihm in Umfang und Absolutheit gleichkommt oder dass der Diener einen unabhängigen Willen hat, dann ist dies großer Schirk. Wenn er jedoch glaubt, dass er darunter steht, dann ist dies kleiner Schirk.

التصنيفات

Al-Uluhiyah - das alleinige Recht Allahs angebetet zu werden