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„Jibril hörte nicht auf, mich (zur Güte) mit dem Nachbarn zu ermahnen, bis ich dachte, dass er ihn für erbberechtigt erklärt.“
„Jibril hörte nicht auf, mich (zur Güte) mit dem Nachbarn zu ermahnen, bis ich dachte, dass er ihn für erbberechtigt erklärt.“
Von 'Aischah und 'Abdullah ibn 'Umar - möge Allah mit ihnen zufrieden sein - wird überliefert, dass sie sagten: Der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte:„Jibril hörte nicht auf, mich (zur Güte) mit dem Nachbarn zu ermahnen, bis ich dachte, dass er ihn für erbberechtigt erklärt.“
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„Jibril hörte nicht auf, mich (zur Güte) mit dem Nachbarn zu ermahnen, bis ich schon dachte, dass eine Offenbarung herabgesandt wird, die von Jibril übermittelt wird, in der der Nachbar als erbberechtigt erklärt wird.فوائد الحديث
Das Recht des Nachbarn ist gewaltig und man ist verpflichtet es zu berücksichtigen.
Aus der Betonung des Rechts des Nachbars auf Güte folgt die Pflicht, dass man ihn unbedingt ehrt und ihn freundlich und großzügig behandelt, den Schaden von ihm abwendet, ihn besucht, wenn er krank ist, ihm gratuliert, wenn ihm etwas erfreuliches widerfährt und dass man ihm sein Mitgefühl ausdrückt, wenn ihn ein Schicksalsschlag trifft.