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Hörst du den Ruf zum Gebet?“ Er sagte: „Ja!“ Er sagte: „Dann leiste ihm Folge!“
Hörst du den Ruf zum Gebet?“ Er sagte: „Ja!“ Er sagte: „Dann leiste ihm Folge!“
Von Abu Hurayrah - möge Allah mit ihm zufrieden sein - wird überliefert, dass er sagte: Ein blinder Mann kam zum Propheten und sagte: „O Gesandter Allahs, ich habe niemanden, der mich zur Moschee führt!“ Darauf bat er den Gesandten Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - ihm eine Sondererlaubnis zu erteilen, zu Hause zu beten. Er erlaubte es ihm. Als er sich jedoch zum Gehen wandte rief er ihn: „Hörst du den Ruf zum Gebet?“ Er sagte: „Ja!“ Er sagte: „Dann leiste ihm Folge!“
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Einmal kam ein blinder Mann zum Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm - und sagte: „O Gesandter Allahs, ich habe niemanden, der mir hilft und mich an der Hand zur Moschee zu den fünf Gebeten führt!“ Er wollte, dass der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - es ihm erlaubt, nicht an den Gemeinschaftsgebeten teilnehmen zu müssen. Zunächst erlaubte er es ihm. Als er sich aber abwandte, rief er ihn noch einmal und sagte: „Hörst du den Gebetsruf?“ Er sagte: „Ja!“ Er sagte: „Dann leiste dem Rufer Folge durch das Gebet!“فوائد الحديث
Die Pflicht des Gemeinschaftsgebets, denn die Erlaubnis (zur Erleichterung) wird nur bei etwas Notwendigem und Verpflichtendem gewährt.
Seine Aussage: „So antworte“ für denjenigen, der den Gebetsruf hört, belegt die Pflicht des Gemeinschaftsgebets, denn grundsätzlich weist der Befehl auf die Pflicht hin.