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Fiqh al-`Ibadat - Rechtsvorschriften zu den gottesdienstlichen Handlungen
Fiqh al-`Ibadat - Rechtsvorschriften zu den gottesdienstlichen Handlungen
2- Es gibt kein Gebet, wenn das Essen bereitsteht oder man den Gang zur Toilette unterdrückt.
5- Entfernt die Schnurrbärte und lasst die Bärte wachsen
7- Oh Allah, mache mein Grab nicht zu einem Götzen!
10- Der Siwak reinigt den Mund und stellt den Herrn zufrieden
15- Wer das Morgengebet betet, der ist unter dem Schutz Allahs
17- „Allah hat gesagt: 'Gib aus, o Sohn Adams, und Ich werde für dich ausgeben.'“
19- „Es gibt keine Tage, an denen gute Taten Allah lieber sind als an diesen Tagen
20- Wer das Nachmittagsgebet vernachlässigt, dessen Taten sind nichtig.“
22- „Setzt euch nicht auf Gräber und betet nicht in ihre Richtung.“
24- „Mir wurde befohlen mich auf sieben Knochen niederzuwerfen
28- Hörst du den Ruf zum Gebet?“ Er sagte: „Ja!“ Er sagte: „Dann leiste ihm Folge!“
29- „Der Islam wurde auf fünf (Säulen) gebaut
32- „Wenn ihr den Gebetsruf hört, so sprecht das nach, was der Gebetsrufer sagt.“
33- Lass sie, denn ich habe sie in einem reinen Zustand angezogen
36- „Ich habe vom Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm - zehn Raka'ah (Gebetseinheiten) erlernt
51- „Wer von euch zum Freitagsgebet kommt, der soll die rituelle Ganzkörperwaschung (Ghusl) vollziehen.“
61- ich bin Daman Ibn Tha'labah der Bruder der Banu Sa'd Ibn Bakr.‘“