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Fiqh al-`Ibadat - Rechtsvorschriften zu den gottesdienstlichen Handlungen
Fiqh al-`Ibadat - Rechtsvorschriften zu den gottesdienstlichen Handlungen
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5- „Kürzt die Schnurrbärte und lasst die Bärte wachsen.“
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10- "Der Siwak reinigt den Mund und stellt den Herrn zufrieden."
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22- „Setzt euch nicht auf Gräber und betet nicht in ihre Richtung.“
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38- „Wenn ihr den Gebetsruf hört, so sprecht das nach, was der Gebetsrufer sagt.“
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63- „Wer die beiden kühlen Gebete verrichtet, wird das Paradies betreten.“
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71- „Es gibt kein Gebet für den, der nicht die Eröffnende (Al-Fatihah) des Buches liest.“
72- „Wer von euch zum Freitagsgebet kommt, der soll die rituelle Ganzkörperwaschung (Ghusl) vollziehen.“
74- „Niemand wird das Höllenfeuer betreten, der vor Sonnenaufgang und vor Sonnenuntergang betet.“
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80- „Wenn das Wasser Qullatayn erreicht, trägt es keine Unreinheit.“
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