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Fiqh al-`Ibadat - Rechtsvorschriften zu den gottesdienstlichen Handlungen
Fiqh al-`Ibadat - Rechtsvorschriften zu den gottesdienstlichen Handlungen
5- „Kürzt die Schnurrbärte und lasst die Bärte wachsen.“
7- Oh Allah, mache mein Grab nicht zu einem Götzen!
10- Der Siwak reinigt den Mund und stellt den Herrn zufrieden
15- Wer das Morgengebet betet, der ist unter dem Schutz Allahs
17- „Allah hat gesagt: 'Gib aus, o Sohn Adams, und Ich werde für dich ausgeben.'“
19- „Es gibt keine Tage, an denen gute Taten Allah lieber sind als an diesen Tagen
20- Wer das Nachmittagsgebet vernachlässigt, dessen Taten sind nichtig.“
22- „Setzt euch nicht auf Gräber und betet nicht in ihre Richtung.“
24- „Mir wurde befohlen mich auf sieben Knochen niederzuwerfen
28- Hörst du den Ruf zum Gebet?“ Er sagte: „Ja!“ Er sagte: „Dann leiste ihm Folge!“
30- „Der Islam wurde auf fünf (Säulen) gebaut
37- „Wenn ihr den Gebetsruf hört, so sprecht das nach, was der Gebetsrufer sagt.“
38- Lass sie, denn ich habe sie in einem reinen Zustand angezogen
41- „Ich habe vom Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm - zehn Raka'ah (Gebetseinheiten) erlernt
56- „Wer von euch zum Freitagsgebet kommt, der soll die rituelle Ganzkörperwaschung (Ghusl) vollziehen.“
66- ich bin Daman Ibn Tha'labah der Bruder der Banu Sa'd Ibn Bakr.‘“
73- „Wenn ihr den Gebetsrufer hört, dann sagt, was er sagt. Dann sprecht die Segenswünsche für mich aus
74- Wer für Allah eine Moschee baut, dem wird Allah im Paradies etwas Gleiches bauen
76- „Wenn einer von euch die Moschee betritt, soll er zwei Gebetseinheiten beten, bevor er sich setzt.“
78- „O Bilal, rufe zum Gebet, damit wir dadurch Ruhe finden.“
79- O ihr Menschen, ich habe dies so getan, damit ihr mir folgen könnt und mein Gebet erlernt.‘“